![](https://www.karte-radverkehrskonzept-tuebingen.de/wp-content/uploads/2022/12/Weg-Dusslingen-Derendingen.jpg)
Von Dußlingen kommend ist es eine öffentliche Straße. Ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Also 100 km/h da außerhalb von geschlossenen Ortschaften. Siehe auch Bild 01. Der Weg ist in meine Augen keine fünf Meter breit, so daß ein PKW mich als Radler gar nicht überholen dürfte. Der PKW zwei Meter breit. Zwei Meter Sicherheitsabatnd zu mir. Wenn ich mit Fahrradanhängerunterwegs bin, bin ich ein Meter breit. Sind fünf Meter. Ungefähr. Denn die meisten PKW sind Außenspiegel zu Außenspiegel breiter als zwei Meter. Sprinter und LKW sowieso.
Ich darf als hier mit 100 km/h fahren. Bis zur Kläranlage. Die selbe Strecke zurück, darf ich allerdings nur mit 60 km/h fahren. Siehe Bild 02.
Und bis zur Kläranlage hab ich LKW Verkehr. Mit Ausnahme der Fahrer von Kanal Beck hab ich da nur schlechte Kraftfahrer erlebt. Mit Kanal Beck LKW's hab ich bisher immer nette Begegnungen gehabt. Im Gegenverkehr sind sie fast in die Steinlach gefahren, als ich mit meinem Fahrradkinderanhänger ankam. Wenn ich kurz stehen geblieben bin, haben sie sich bedankt. Im Vergleich zu anderen LKW's.
Auch wenn ich vom Autohaus Heim kommen Richtung Dußlingen unterwegs war und aus der Kläranlage kam ein LKW hab ich z.T. gewahrtet und ihn fahren lassen und dafür ein Dankeschön enthalten. Aber nur von den Fahrern von Kanal Beck.
Wobei mir gerade einfällt, an der Stelle hab ich keine Vorfahrt. Glaub ich zumindest, Da ich ja von einer untergeordneten Straße komm.
Von der Kläranlage bis zum Autohaus Heim sind dann zwar 60 km/h erlaubt (Bild 03/04), aber das halte ich für sehr gefährlich. Gesperrt für Kraftfahrzeuge, welche bauartbedingt nicht schneller als 60 km/h fahren können heißt das Schild glaub ich.
Aber hier trifft sich wieder alles. Landwirtschaftlicher Verkehr, S-Pedelec, Rennräder, MTB's mit breitem Lenker, spazierengehende Familien, radelnde Familien mit Kindern auf dem Rad oder mit Roller, mit Fahrradkinderanhänger, Genußradler:innen. Und dann noch Mofas, E-Roller, Roller bis 45 km/h. Und ziemlich oft glaubt auch ein PKW der Weg zur Abfalldeponie in Dußlingen führt hier lang oder das Navi hat mir den Weg gezeigt.
Hier gehört in meinen Augen auf dem ganzen Weg vom Autohaus bis zum Ende eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h und ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge (Zeichen 277.1). Damit wäre eine bessere Kontrolle möglich und es ist mehr Sicherheit für uns radfahrende.
Beitrag von Pascal am 07.01.2023
Schon an der Kreuzung mit der Stöcklestraße beginnt zu Stoßzeiten das Gedränge. Entlang der Charlottenstr. wäre bei konsequenter Einhaltung von seitlichen Sicherheitsabständen oft kein Durchkommen mehr. Die Radfahrer sind hier einem erhöhten Risiko durch entgegenkommende Autos (teilweise sogar Überholversuche) ausgesetzt.
Beitrag von Daniel Hartmann am 07.01.2023
Zum Thema Sicherheit (nicht "Sicherheitsgefühl"):
Den Radverkehr an dieser Ampel in die relativ schmale Fußgängerfurt zu leiten, grenzt an Verkehrsgefährdung. Ich wurde bereits Zeuge eines (zum Glück glimpflichen) Sturzes eines älteren Radfahrers aufgrund der unübersichtlichen und beengten Situation durch die dortige "Vermischung" von Fußgängern und Radfahrern.
M. E. sollten die Radfahrer im Straßenraum der Rappstraße bleiben bzw. warten (also von der Westbahnhofstr. betrachtet Richtung stadteinwärts), statt sie zu den Ampelmasten hin zu leiten.
Die Ampel könnte einfach automatisch schalten (ohne Aufforderung). Die Anzahl / Frequenz an Fußgänger und Radfahrern würde das m. E. rechtfertigen. Falls man das nicht will, kann man ja fahrradgerechte Induktionsschleifen auf beiden Seiten der Kreuzung in die Rappstr. einbauen und diese so markieren, dass jedem Radfahrer klar ist, dass er auf diese Fläche fahren muss, um eine Grünphase anzufordern.
Beitrag von Daniel Hartmann am 07.01.2023
Der Radweg Wilhelmstraße stadtauswärts ab der Gaststätte Saint & Scholars sollte schnellstmöglichst aufgehoben werden. Er entspricht dort nicht den Anforderungen an einen (benutzungspflichtigen) Radweg. Er ist schmaler als 1,6 m (hier wären eher 2 m angebracht, da stark frequentiert). Statt in einen Sicherheitsraum überzugehen, wird er in Fahrtrichtung links von einem ca. 15 cm hohen Bordstein begrenzt (Lebensgefahr !!! Da eine Berührung des Bordsteins mit Reifen oder Pedal selbst bei niedriger Geschwindigkeit einen Sturz zur Folge hat).
Überdies ist hier durch die hohe Fußgängerfrequenz (Unigebäude) ständig mit querenden oder unachtsamen Fußgängern zu rechnen. Der Radweg dürfte dort bei Beachtung von § 1 StVO eigentlich nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden.
Beitrag von Anonym am 07.01.2023
Der Bebauungsplan vom 08.04.1986 sieht zwischen Otto-Erbe-Weg und Hallstatt- bzw. Justinus-Kerner-Straße einen Fuß- und Radweg vor. Dieser Weg könnte 35 Jahre nach in Kraft treten des Bebauungsplans (endlich mal) gebaut werden. Er würde für Radfahrer aus dem Viertel Hasenbühlsteige, Zwehrenbühlstraße und Otto-Erbe-Weg die Fahrt Richtung Schnarrenberg verkürzen und vor allem helfen, die konfliktträchtige Charlottenstraße (hohes Verkehrsaufkommen in den Stoßzeiten) zu umgehen.
https://www.tuebingen.de/blpdoc/Bebauungsplaene/389.PDF
Beitrag von Anonym am 07.01.2023
Fahrräder können in der Stöcklestraße so gut wie nirgends abgestellt werden, da die Bürgersteige sprichwörtlich meist nur handtuchbreit und somit schon für Fußgänger im Gegenverkehr zu schmal sind.
An Hanghäusern ohne eigene Garage (z. B. Nr. 22 u. 22/1) müssen die Bewohner daher ihre Räder sogar Treppen hochtragen.
Hier sollten alle 30 - 50 m zumindest jeweils 4-5 Bügel zum Anschließen von Fahrrädern auf der Straße montiert werden.
Anmerkung:
Natürlich würden dadurch ein paar Autostellplätze wegfallen. Dies ist aber schon seit einigen Jahren leicht verkraftbar, da inzwischen selbst nachts in der Stöcklestraße immer einige freie Stellplätze für PKW zu finden sind.
Beitrag von Daniel Hartmann am 07.01.2023
Von der Gmelinstraße kommend sollte es anstatt dem 90°-Knick auf den Fahrradweg entlang der Hölderlinstraße stadtauswärts eine rundere Radwegführung geben, sodass man sich mehr auf den Verkehr konzentrieren kann und bei höherem Tempo nicht auf den Fußweg fährt. Aktuell muss man die 90° Ecke nehmen oder man fährt die Kurve auf der Straße um dann 5m später einzufädeln. Letzteres ist die angenehmere Variante aber durch die geänderte Abbiegespur benutzen Autos die ganze Breite und rechnen nicht mit Fahrradfahrenden.
Beitrag von Anonym am 07.01.2023